Naval Diving
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Zollbestimmungen

Bei der Einreise:

Zur Erleichterung der Zollabwicklung bei der Einreise werden alle Besucher gebeten eine Zollerklärung auszufüllen.

Folgende Artikel können zollfrei eingeführt werden:

  • Kleidung, Schmuck und Toilettartikel für den täglichen Bedarf
  • 400 Zigaretten oder
  • 500 Gramm Tabak
  • 2 Liter Alkohol


Auf dem Rückweg:

Frei von Einfuhrabgaben sind:

  • 200 Zigaretten (Mindestalter: 17 Jahre)
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 vol% (Mindestalter: 17 Jahre)
  • 500 Gramm Kaffee (Mindestalter: 15 Jahre)
  • 50 Gramm Parfüm
  • Arzneimittel in einer dem persönlichen Bedarf entsprechenden Menge
  • Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175,00 EURO

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll - insbesondere bei Reisen in exotische Länder - auf lebende Urlaubssouvenirs und Erzeugnisse aus Pflanzen und Tieren zu verzichten!

Auch Korallenbruchstücke, Schalen von Riesenmuscheln, Gehäuse von Fechterschnecken und andere typische Fernreisesouvenirs fallen unter den Artenschutz!

Die Tatsache, dass bestimmte Waren öffentlich an Ständen oder in seriösen Geschäften angeboten werden, ist kein Indiz dafür, dass es sich hierbei nicht um eine geschützte Art handelt!

"Fliegenden Händlern", die Urlauber davon überzeugen möchten, dass ein bestimmtes Tier, eine Pflanze oder ein Erzeugnis nicht artgeschützt ist, darf man keinen Glauben schenken! Oftmals wollen sie nur ihre Ware verkaufen!

Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist entweder gänzlich untersagt oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Festgestellte Verstöße werden strikt verfolgt und der Beteiligte muss neben der Einziehung mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie beim:

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491 - 0

beim

WWF
Hedderichstrasse 110
60591 Frankfurt
Telefon 069 / 60 50 03 - 42

und beim

Naturmuseum und Forschungsinstitut
Senckenberg
Senckenberganlage 25
60325 Frankfurt am Main
Telefon 069 / 75 42 - 0


Bargeldkontrollen

Seit dem Frühjahr 1998 führen Zoll und Bundesgrenzschutz Kontrollen des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs durch. Ziel dieser Maßnahme ist es, Gewinne aus schweren Straftaten aufzuspüren und somit die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Auf Befragen sind den Kontrollbeamten mitgeführte Zahlungsmittel ab einem Wert von 15.000 EUR anzumelden, die in das oder aus dem Bundesgebiet verbracht werden.


Produktpiraterie

Bekleidung, Taschen, Uhren, Kosmetika, Fanartikel, Ersatzteile etc. namhafter Hersteller werden im Urlaubsland häufig zu Billigstpreisen angeboten. Dabei handelt es sich allerdings nur um vermeintliche Schnäppchen. Anstelle der begehrten Markenartikel handelt es sich häufig um illegal und in schlechter Qualität hergestellte Kopien.

Neben dem Schaden für die Hersteller der Originalware können diese Falsifikate auch die Gesundheit und sogar das Leben von Personen gefährden. So werden beispielsweise bei der Herstellung von Textilien häufig giftige Farbstoffe verwendet. Bei angebotenen Kfz-Ersatzteilen muss man davon ausgehen, dass diese keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sind. Daher dürfen derartige Waren nur für den eigenen Gebrauch innerhalb der o.a. Einreisefreimengen mitgebracht werden. Andernfalls werden selbst geringe Mengen vom Zoll beschlagnahmt und können zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

Nähere Informationen hierzu beim:

Zoll-Infocenter
Postfach 50 01 51
60391 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 46 99 76 - 00
Telefax: 069 / 46 99 76 - 99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de




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