|
|||
ZollbestimmungenBei der Einreise auf die PhilippinenZur Erleichterung der Zollabwicklung bei der Einreise werden alle Besucher gebeten eine Zollerklärung auszufüllen. Folgende Artikel können zollfrei eingeführt werden:
Auf dem Rückweg von den Philippinen Frei von Einfuhrabgaben sind:
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll - insbesondere bei Reisen in exotische Länder - auf lebende Urlaubssouvenirs und Erzeugnisse aus Pflanzen und Tieren zu verzichten! Auch Korallenbruchstücke, Schalen von Riesenmuscheln, Gehäuse von Fechterschnecken und andere typische Fernreisesouvenirs fallen unter den Artenschutz! Die Tatsache, dass bestimmte Waren öffentlich an Ständen oder in seriösen Geschäften angeboten werden, ist kein Indiz dafür, dass es sich hierbei nicht um eine geschützte Art handelt! "Fliegenden Händlern", die Urlauber davon überzeugen möchten, dass ein bestimmtes Tier, eine Pflanze oder ein Erzeugnis nicht artgeschützt ist, darf man keinen Glauben schenken! Oftmals wollen sie nur ihre Ware verkaufen! Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist entweder gänzlich untersagt oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Festgestellte Verstöße werden strikt verfolgt und der Beteiligte muss neben der Einziehung mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim: Bundesamt für Naturschutz beim WWF und beim Naturmuseum und Forschungsinstitut Bargeldkontrollen Seit dem Frühjahr 1998 führen Zoll und Bundesgrenzschutz Kontrollen des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs durch.
Ziel dieser Maßnahme ist es,
Gewinne aus schweren Straftaten aufzuspüren und somit die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Produktpiraterie Bekleidung, Taschen, Uhren, Kosmetika, Fanartikel, Ersatzteile etc. namhafter Hersteller werden im Urlaubsland häufig zu Billigstpreisen angeboten. Dabei handelt es sich allerdings nur um vermeintliche Schnäppchen. Anstelle der begehrten Markenartikel handelt es sich häufig um illegal und in schlechter Qualität hergestellte Kopien. Neben dem Schaden für die Hersteller der Originalware können diese Falsifikate auch die Gesundheit und sogar das Leben von Personen gefährden. So werden beispielsweise bei der Herstellung von Textilien häufig giftige Farbstoffe verwendet. Bei angebotenen Kfz-Ersatzteilen muss man davon ausgehen, dass diese keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sind. Daher dürfen derartige Waren nur für den eigenen Gebrauch innerhalb der o.a. Einreisefreimengen mitgebracht werden. Andernfalls werden selbst geringe Mengen vom Zoll beschlagnahmt und können zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Nähere Informationen hierzu beim: Zoll-Infocenter |
|
||